Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der RT360 AG, Klosbachstrasse 99, 8032 Zürich, und dem Kunden.
  2. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB vorbehalten bleiben und ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Lehnt der Kunde diese innert 30 Kalendertagen schriftlich ab, gelten die alten AGB bis zum Ende der vom Kunden erworbenen Leistung weiter. Aus einer Änderung der AGB kann der Kunde keine Rechte ableiten. Die aktuellen AGB sind jederzeit ersichtlich unter: https://www.rt360.ch/de/home/agb.

2. Vertragliche Beziehung

  1. Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien kommt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Anmeldeformulars und der Genehmigung dieser AGB zustande.
  2. Abonnemente sind grundsätzlich persönlich und können nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von RT360 übertragen werden. Mehrfachkarten sind innert ihrer Gültigkeitsdauer übertragbar.
  3. Die dem Kunden zustehende Leistung richtet sich nach den entsprechenden Angaben im Anmeldeformular.

3. Informationspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, bei seinem Arzt abzuklären, ob für ihn Sessions mit dem AllCore 3600-Gerät geeignet sind oder eine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Zudem hat er eine spätere Veränderung seines Gesundheitszustands sowie eine allfällige Schwangerschaft RT360 umgehend mitzuteilen.
  2. Änderungen vertragsrelevanter persönlicher Daten wie Adresse, Telefon oder E-Mail hat der Kunde RT360 unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

4. Nutzung

  1. Das AllCore 3600-Gerät ist mit einer App ausgestattet und kann ohne Zugang zu dieser App nicht genutzt werden. Der Kunde erhält bei Vertragsschluss anstelle eines Ausweises oder einer Mehrfachkarte einen individuellen App-Zugang. Dieser dient zusammen mit dem Kassenbeleg für die Zahlung des vom Kunden gewählten Angebots als Legitimation. Eine Weitergabe des App-Zugangs ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis von RT360 gestattet.
  2. Die Nutzung des Angebots ist grundsätzlich während der Öffnungszeiten möglich. Wegen der teilweise unregelmässigen Öffnungszeiten und der beschränkten Kapazität empfiehlt RT360 dem Kunden, sich vorgängig zu einer Trainings-/Therapiesession anzumelden.
  3. Der Kunde wird von einem Mitarbeitenden von RT360 in das AllCore 3600-Gerät eingeführt und während der Trainings-/Therapiesession betreut. Eine Gerätenutzung ohne Betreuung ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  4. Der Kunde ist generell verpflichtet, sich an die Anweisungen von RT360 und deren Mitarbeitenden zu halten.

5. Zahlung, Time-Out

  1. Der Kunde hat den für das von ihm gewählte Angebot geltenden Preis bei Vertragsschluss grundsätzlich mit einer Einmalzahlung zu leisten. Abweichungen davon sind im Einzelfall nach vorgängiger Absprache zwischen den Parteien möglich.
  2. Dieser Preis gilt unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots, ohne Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtnutzung.

6. Krankenkasse

  1. Auf entsprechendes Ersuchen des Kunden stellt RT360 diesem eine Bestätigung der erworbenen Leistung zuhanden der Krankenkasse aus.
  2. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, abzuklären, ob seine Krankenkasse sich mit einem Kostenbeitrag an den Kosten für die erworbene Leistung beteiligt.

7. Haftung

  1. Die Inanspruchnahme des Angebots von RT360, namentlich die Nutzung des AllCore 3600-Geräts, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Kunden. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, vor der Inanspruchnahme des Angebots von RT360 ärztlich abklären zu lassen, ob dieses Angebot für ihn geeignet ist. Jede Haftung von RT360 für direkte und indirekte Schäden, die mit der Einrichtung sowie der Teilnahme an Trainings-/Therapiesessions mit den Geräten zusammenhängen oder aus einer Nichtbeachtung von Anweisungen von RT360 entstehen, sowie eine Haftung des Geräteherstellers oder -importeurs aus Produkthaftpflicht, wird ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt eine Haftung von RT360 und/oder seiner Mitarbeitenden für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
  2. RT360 haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für in den Räumlichkeiten von RT360 hinterlegte Gegenstände.
  3. Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainings-/Therapiegeräten und hat RT360 die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

8. Betriebs-/Öffnungszeiten

  1. Der Kunde hat Kenntnis davon, dass sich die Öffnungszeiten von RT360 grundsätzlich nach dem Bedarf ihrer Kunden richten und daher unregelmässig ausfallen. Es liegt im Interesse des Kunden, sich vorgängig zu einer gewünschten Trainings-/Therapiesession anzumelden.
  2. Die vorübergehende oder definitive Schliessung des Betriebes von RT360 bleibt jederzeit vorbehalten. Im Falle einer vorübergehenden Schliessung hat der Kunde Anspruch auf eine Verlängerung der davon betroffenen vertraglichen Leistung, im Falle einer definitiven Schliessung hat er Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung der von ihm bisher nicht bezogenen Leistungen.
  3. Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z. B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlass oder übriger Handlungen staatlicher Behörden besteht jedoch kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

9. Vertragsunterbruch (Time-Out)

  1. Die Nichtbenutzung des vertraglichen Angebots durch den Kunden berechtigt grundsätzlich weder zu einer Preisreduktion noch zu einer Rückforderung des bezahlten Preises.
  2. Auch bei einer zeitlich beschränkten Verhinderung des Kunden an der Nutzung des Angebots hat dieser grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Vertragsunterbruch (Time-Out). Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär, geschäftliche Auslandsaufenthalte/Weiterbildung etc.) kann auf entsprechendes Ersuchen des Kunden und Nachweis des Verhinderungsgrundes aber aus Kulanz ein Time-Out gewährt werden; ein entsprechender Anspruch des Kunden besteht jedoch nicht.

10. Datenschutz

  1. RT360 gewährleistet die Einhaltung der für sie geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, namentlich des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).
  2. Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Kundenverträgen von RT360 unterliegt der Datenschutzerklärung von RT360. Diese erläutert den Umgang von RT360 mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Kundenverträgen von RT360 und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Allcore-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter https://www.rt360.ch/de/home/datenschutz.
    Ergänzend dazu nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass er während der Teilnahme an einer Session fotografiert oder gefilmt werden kann sowie dass Daten im Zusammenhang mit seinen Sessions erhoben werden. Er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass entsprechende Daten für Forschungs-/Designzwecke und die Berichterstattung über die Geräte sowie Fotos und Filmaufnahmen für Marketingzwecke verwendet werden. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde eine entsprechende Bearbeitung seiner Personendaten.

11. Änderungen der vertraglichen Abmachungen

Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Abmachungen (inkl. AGB) bedürfen zu ihrer Gültigkeit grundsätzlich der Schriftform und der Unterzeichnung durch die Parteien. Dieses Schriftformerfordernis gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Bestimmung. Gegenseitige Bestätigungen per E-Mail (ohne Unterschrift) genügen dabei nach dem Willen der Parteien diesem Schriftformerfordernis.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Kundenverträge unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischen Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und allfälliger relevanter internationaler Übereinkommen.
  2. Der ausschliessliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Kundenverträgen befindet sich am Sitz der RT360 AG (derzeit Zürich).

Stand: 01. Oktober 2025